Technisch alles auf dem neuesten Stand und fachlich 1a. Hier hat man das Gefühl, in guten Händen zu sein. Gut fand ich auch, dass ich nie lange warten musste.
Zahnarztpraxis-Börse in Deutschland.
„Der Markt für Zahnarztpraxen ist eng und sensibel. Wer eine Praxis abgeben oder übernehmen möchte, braucht einen Ansprechpartner, der den Markt kennt, rechtliche Rahmenbedingungen versteht, realistische...“
Verstehen, bevor wir handeln.
DVT, intraorale Scans, strukturierte Befundung. Der erste Termin ist keine Behandlung — er ist ein Gespräch mit Daten.

Digital geplant, rückwärts gedacht.
Vom finalen Zahnersatz zurück zur OP. Was am Ende stehen soll, bestimmt den ersten Schritt — nicht umgekehrt.

Minimalinvasiv, navigiert.
Koordiniert durch ein Team unter einem Dach. Chirurgie, Prothetik, Labor — kein Weitergeben, kein Übersetzungsverlust.

Unsere Spezialgebiete — Zahnarztpraxis-Börse & mehr.
Weil wir selbst eine Zahnarztpraxis führen, sprechen wir die Sprache unserer Kunden. Wir wissen, was am Ende wirklich zählt: dass Praxis und Team zueinander passen, dass wirtschaftlich tragfähige Strukturen entstehen und dass die Übergabe sauber dokumentiert wird.
MARKTLAGE
Praxisnachfolge in der Zahnmedizin: ein Markt im Wandel
Die Abgabe und Übernahme von Zahnarztpraxen ist in den vergangenen Jahren zu einem der bestimmenden Themen des Berufsstands geworden. Eine ganze Generation niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte erreicht in absehbarer Zeit das Ruhestandsalter, während gleichzeitig immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen den Schritt in die eigene Niederlassung gründlich abwägen oder zunächst die Anstellung bevorzugen. Aus diesem demografischen Auseinanderdriften entsteht eine Lage, in der vielerorts mehr Praxen zur Abgabe stehen, als sich klassische Einzelnachfolger finden. Wer heute über die eigene Praxisabgabe nachdenkt, bewegt sich also in einem Markt, der sich strukturell verändert hat.
Diese Seite richtet sich bewusst nicht an Patientinnen und Patienten, sondern an Kolleginnen und Kollegen sowie an Investoren und Trägergesellschaften, die sich mit dem Thema Praxisabgabe, Praxiskauf oder Kooperation beschäftigen. Wir verstehen sie als sachliche Orientierungshilfe – als kollegialen Überblick über die Wege, die heute offenstehen, über den groben Ablauf einer Übergabe und über die Fragen, die früh bedacht werden sollten. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, sondern möchte den Einstieg in diese Beratung erleichtern.
Warum das Thema an Bedeutung gewinnt
Mehrere Entwicklungen treffen zusammen. Die Altersstruktur der niedergelassenen Zahnärzteschaft ist hoch; in vielen Regionen liegt das Durchschnittsalter der Praxisinhaber deutlich über dem früherer Jahrzehnte. Gleichzeitig hat sich das Berufsbild gewandelt: Jüngere Kolleginnen und Kollegen legen häufig Wert auf planbare Arbeitszeiten, Teamstrukturen und eine Entlastung von unternehmerischem Risiko. Der Trend zur Anstellung, zu Berufsausübungsgemeinschaften und zu medizinischen Versorgungszentren ist eine Folge davon. Für abgebende Inhaberinnen und Inhaber bedeutet das: Der eine ideale Nachfolger, der die Praxis unverändert weiterführt, ist seltener geworden – dafür haben sich die Wege der Abgabe vervielfältigt.
Hinzu kommt ein regionales Gefälle. In Ballungsräumen finden sich für gut aufgestellte Praxen meist mehrere Interessenten, während im ländlichen Raum und in mittelgroßen Städten die Nachfolgersuche länger dauern kann. Genau hier liegt ein Gedanke, der sich durch diese Seite zieht: Eine Praxisabgabe muss nicht zwingend der vollständige Verkauf an einen Einzelnachfolger sein. Teilhaberschaften, schrittweise Übergänge, Kooperationen und MVZ-Strukturen eröffnen Möglichkeiten, die noch vor wenigen Jahren ungewöhnlich gewesen wären.
Wer abgeben möchte, tut gut daran, sich frühzeitig zu orientieren – idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Ausstieg. Eine Praxis, die rechtzeitig betriebswirtschaftlich, organisatorisch und personell für eine Übergabe vorbereitet wird, lässt sich in vielen Fällen geordneter und ruhiger übergeben als eine, bei der die Nachfolge unter Zeitdruck gesucht werden muss. Die folgenden Abschnitte beschreiben die wichtigsten Wege, den groben Ablauf und die Rolle, die das Zahnkompetenzzentrum in der Region dabei einnehmen kann.
WEGE DER ABGABE
Verkauf, Teilhaberschaft, Anstellung: Wege der Praxisabgabe im Überblick
Es gibt nicht den einen richtigen Weg, eine Zahnarztpraxis abzugeben. Welche Form passt, hängt von den persönlichen Zielen ab: Möchte man vollständig und zu einem festen Termin ausscheiden, oder ist ein gleitender Übergang über mehrere Jahre erwünscht? Soll der eigene Name und das Praxiskonzept fortbestehen, oder steht die wirtschaftlich und organisatorisch saubere Lösung im Vordergrund? Im Folgenden stellen wir die gängigsten Wege nüchtern nebeneinander, ohne einen davon pauschal zu empfehlen – die Auswahl ist immer eine individuelle Entscheidung, die fachlich begleitet werden sollte.
Der vollständige Praxisverkauf an einen Einzelnachfolger
Der klassische Weg bleibt der Verkauf der Praxis an eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der die Niederlassung als selbstständige Inhaberin oder selbstständiger Inhaber weiterführt. Übertragen werden dabei in der Regel der materielle Praxiswert – also Einrichtung, Geräte und Warenbestand – und der ideelle Praxiswert, der den eingeführten Patientenstamm, den Ruf und die Organisation abbildet. Dieser Weg bietet einen klaren Schnitt: Die abgebende Person scheidet zum vereinbarten Termin aus. Voraussetzung ist, dass sich ein geeigneter Einzelnachfolger findet, der bereit ist, das unternehmerische Risiko der Selbstständigkeit zu tragen – was, wie beschrieben, je nach Region unterschiedlich leicht gelingt.
Teilhaberschaft und Berufsausübungsgemeinschaft
Statt eines abrupten Übergangs kann eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger zunächst als Partnerin oder Partner in die Praxis eintreten. In einer Berufsausübungsgemeinschaft führen zwei oder mehr Zahnärzte die Praxis gemeinsam; der abgebende Inhaber reduziert sein Engagement schrittweise und überträgt seine Anteile über einen vereinbarten Zeitraum. Dieser gleitende Übergang hat den Vorteil, dass Patientenbindung und Mitarbeiterstamm Kontinuität erfahren und die übernehmende Person in die unternehmerische Verantwortung hineinwachsen kann. Er erfordert allerdings eine sorgfältige vertragliche Gestaltung und ein hohes Maß an persönlicher Passung zwischen den Beteiligten.
Anstellung und MVZ-Strukturen
Ein zunehmend gewählter Weg ist die Einbindung in eine größere Struktur. Eine Praxis kann in ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder einen größeren Praxisverbund übergehen, wobei die abgebende Person die Möglichkeit hat, anschließend als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt weiterzuarbeiten – mit reduziertem unternehmerischem Risiko und ohne die Verwaltungslast der Inhaberschaft. Für viele Kolleginnen und Kollegen, die fachlich noch aktiv bleiben, aber die organisatorische Verantwortung abgeben möchten, ist dies ein attraktiver Mittelweg. Auch übernehmende Strukturen schätzen diesen Übergang, weil fachliche Erfahrung und gewachsene Patientenbeziehungen erhalten bleiben.
- Vollständiger Verkauf: klarer Ausstieg zum festen Termin, setzt einen geeigneten Einzelnachfolger voraus.
- Teilhaberschaft / Berufsausübungsgemeinschaft: gleitender Übergang, Kontinuität für Team und Patientenstamm, hoher Abstimmungsbedarf.
- MVZ-Eintritt mit anschließender Anstellung: Entlastung von unternehmerischem Risiko bei fortbestehender fachlicher Tätigkeit.
- Kooperation und Teilabgabe: Bündelung einzelner Bereiche, gemeinsame Nutzung von Räumen oder Geräten, schrittweise Annäherung an eine spätere Nachfolge.
- Praxisaufgabe ohne Nachfolge: in seltenen Fällen die letzte Option, meist wirtschaftlich ungünstig, da der ideelle Wert verloren geht.
Welche dieser Formen sinnvoll ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Die persönliche Lebensplanung, die wirtschaftliche Lage der Praxis, ihre Standortsituation und die Verfügbarkeit von Interessenten spielen ineinander. Wir halten es für ratsam, mehrere Wege gedanklich durchzuspielen, statt sich früh auf ein einziges Modell festzulegen. Eine ergebnisoffene Bestandsaufnahme schafft die Grundlage, um die für die eigene Situation passende Lösung zu finden.
PRAXISWERT
Wie der Wert einer Zahnarztpraxis ermittelt wird – ein grober Überblick
Eine der ersten Fragen, die sich bei der Praxisabgabe stellt, lautet: Was ist die Praxis wert? Die ehrliche Antwort ist, dass es keinen einzelnen, objektiv feststehenden Preis gibt. Der Praxiswert ist das Ergebnis einer fachlichen Bewertung und letztlich einer Verhandlung zwischen abgebender und übernehmender Seite. Die folgenden Ausführungen geben nur einen groben Überblick über die gängigen Bewertungsgrundsätze und ersetzen ausdrücklich keine professionelle Praxiswertermittlung durch eine darauf spezialisierte Beraterin oder einen entsprechenden Berater, Steuerberater oder Sachverständigen.
Materieller und ideeller Wert
Üblicherweise wird der Praxiswert in zwei Bestandteile zerlegt. Der materielle Wert (Substanzwert) umfasst die greifbaren Werte: Behandlungseinheiten, technische Geräte, Mobiliar, IT und Warenbestand, jeweils unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Der ideelle Wert (Goodwill) bildet hingegen ab, was die Praxis als eingeführten Betrieb ausmacht – den Patientenstamm, den Standort, den Ruf, eingespielte Abläufe und das Mitarbeiterteam. Gerade der ideelle Wert ist erfahrungsgemäß der schwieriger zu bemessende und häufig der größere Teil; er hängt stark davon ab, wie übertragbar die bestehenden Patientenbeziehungen auf eine neue Inhaberin oder einen neuen Inhaber sind.
Gängige Bewertungsansätze
In der Praxis haben sich verschiedene Verfahren etabliert. Vereinfachte Umsatz- oder Gewinnverfahren orientieren sich an den durchschnittlichen Einnahmen oder dem nachhaltig erzielbaren Gewinn der vergangenen Jahre und leiten daraus einen Wert ab. Daneben existiert das von der Bundeszahnärztekammer empfohlene modifizierte Ertragswertverfahren, das den künftig erzielbaren Ertrag in den Mittelpunkt stellt und einen kalkulatorischen Unternehmerlohn berücksichtigt. Welcher Ansatz im Einzelfall geeignet ist, hängt von der Struktur der Praxis ab. Die genannten Verfahren liefern Anhaltspunkte, keine festen Preise – das gilt es im Hinterkopf zu behalten, wenn im Markt mit Faustformeln oder Prozentsätzen vom Umsatz hantiert wird.
Faktoren, die den Wert beeinflussen
Auf den Wert wirken zahlreiche Faktoren ein, die sich einer pauschalen Formel entziehen. Lage und Einzugsgebiet, Zustand und Modernität der Ausstattung, die Zusammensetzung des Leistungsspektrums, die Abhängigkeit vom abgebenden Inhaber, die Mietsituation der Räume sowie die Stabilität des Mitarbeiterteams spielen eine Rolle. Eine Praxis, deren Erfolg sehr stark an die Person des bisherigen Inhabers gebunden ist, lässt sich häufig schwerer zu einem hohen ideellen Wert übergeben als eine, deren Abläufe und Patientenbindung weniger personenabhängig sind.
- Materieller Wert: Geräte, Einrichtung, IT und Warenbestand unter Berücksichtigung von Alter und Zustand.
- Ideeller Wert: Patientenstamm, Standort, Ruf, eingespielte Organisation und Team – meist der schwierigere Teil der Bewertung.
- Ertragslage: nachhaltig erzielbarer Gewinn der vergangenen Jahre als zentrale Bezugsgröße.
- Standort und Wettbewerb: Einzugsgebiet, Erreichbarkeit und regionale Versorgungslage.
- Personenabhängigkeit: wie stark der Erfolg an den bisherigen Inhaber gebunden ist.
- Übergabemodalitäten: Mietvertrag, Personalübernahme und ein eventueller Übergangszeitraum.
Wir raten ausdrücklich davon ab, sich auf grobe Daumenregeln zu verlassen oder einen Wunschpreis als feststehend zu betrachten. Eine fundierte, von einer fachkundigen Stelle erstellte Bewertung schafft eine belastbare Verhandlungsgrundlage und schützt beide Seiten – Abgeber wie Übernehmer – vor späteren Enttäuschungen. Welcher Preis am Ende vereinbart wird, ist und bleibt das Ergebnis einer Einigung zwischen den Beteiligten.
ABLAUF
Der Ablauf einer Praxisübergabe – Schritt für Schritt
Eine Praxisübergabe ist ein Prozess, der sich über Monate, oft über Jahre erstreckt. Der folgende Überblick beschreibt einen typischen Ablauf, wie er sich in vielen Fällen darstellt. Er ist als Orientierung gedacht und nicht als starre Vorschrift: Je nach gewähltem Weg – Verkauf, Teilhaberschaft oder MVZ-Eintritt – können einzelne Schritte entfallen, hinzukommen oder in anderer Reihenfolge sinnvoll sein. Wichtig ist vor allem, früh zu beginnen und die fachliche Begleitung rechtzeitig einzubinden.
- Persönliche Standortbestimmung: Klärung der eigenen Ziele – gewünschter Ausstiegszeitpunkt, Form der Abgabe, Wunsch nach Fortführung des Konzepts oder nach einem klaren Schnitt.
- Vorbereitung der Praxis: rechtzeitige Ordnung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen, Aktualisierung von Verträgen, gegebenenfalls Investitionen oder bewusster Investitionsverzicht in Abstimmung mit der Abgabestrategie.
- Praxiswertermittlung: Beauftragung einer fachkundigen Bewertung, um eine belastbare Vorstellung vom realistischen Wertkorridor zu gewinnen.
- Fachliche Beratung einbinden: Hinzuziehen von Steuerberatung, Rechtsberatung und gegebenenfalls einer auf Praxisabgaben spezialisierten Begleitung zu steuerlichen, zulassungsrechtlichen und vertraglichen Fragen.
- Suche nach Interessenten: diskrete Ansprache möglicher Nachfolger, Partner oder Kooperationspartner – über das eigene Netzwerk, kollegiale Kontakte oder spezialisierte Vermittlung.
- Erste Gespräche und Sondierung: vertrauliche Kennenlerngespräche, Abgleich der gegenseitigen Vorstellungen und Prüfung der persönlichen wie fachlichen Passung.
- Prüfung und Einsichtnahme: geordnete Offenlegung der relevanten Kennzahlen und Unterlagen gegenüber ernsthaften Interessenten, üblicherweise unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
- Verhandlung und Vertragsgestaltung: Einigung über Preis, Übergabezeitpunkt, Personalübernahme, Mietvertrag und etwaige Übergangsregelungen, festgehalten in einem fachlich geprüften Vertrag.
- Zulassungsrechtliche Schritte: Beachtung der kassenzahnärztlichen Vorgaben, etwa bei Nachbesetzungsverfahren oder beim Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft.
- Übergabe und Übergangsphase: tatsächliche Übergabe der Praxis, häufig begleitet von einer Einarbeitungs- oder Übergangszeit, in der die abgebende Person die übernehmende vorstellt und einführt.
- Information von Team und Patienten: rechtzeitige, vertrauensbildende Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden und – im rechtlich zulässigen Rahmen – gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Warum Diskretion in jeder Phase zählt
Eine Besonderheit der Praxisabgabe ist die hohe Bedeutung der Vertraulichkeit. Wird zu früh bekannt, dass eine Praxis zur Abgabe steht, kann dies Verunsicherung im Team und bei Patientinnen und Patienten auslösen. Deshalb verläuft ein Großteil des Prozesses – von der ersten Sondierung bis zur Vertragsreife – im vertraulichen Rahmen. Ernsthafte Interessenten erhalten sensible Informationen üblicherweise erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Diese Diskretion schützt den laufenden Betrieb und damit zugleich den Wert der Praxis.
Der zeitliche Vorlauf wird häufig unterschätzt. Von der ersten Überlegung bis zur abgeschlossenen Übergabe vergehen erfahrungsgemäß nicht selten mehrere Jahre, besonders wenn ein gleitender Übergang gewünscht ist oder die Nachfolgersuche in einer Region mit geringer Interessentendichte stattfindet. Wer früh beginnt, gewinnt Handlungsspielraum und vermeidet, unter Zeitdruck Zugeständnisse machen zu müssen.
WORAUF ACHTEN
Worauf Abgeber und Übernehmer achten sollten
Ob man eine Praxis abgibt oder übernimmt – in beiden Rollen entscheiden Sorgfalt und realistische Erwartungen über einen gelingenden Übergang. Die folgenden Hinweise fassen Punkte zusammen, die sich in der Praxis immer wieder als wichtig erweisen. Sie sind allgemein gehalten und ersetzen die individuelle Prüfung des konkreten Falls nicht.
Aus Sicht der abgebenden Seite
Wer abgibt, möchte in der Regel zweierlei erreichen: einen angemessenen Gegenwert für das Lebenswerk und das gute Gefühl, Praxis, Team und Patientenstamm in verantwortungsvolle Hände zu übergeben. Beides gelingt eher, wenn die Praxis vorbereitet ist und die Erwartungen an Preis und Zeithorizont realistisch bleiben.
- Frühzeitig beginnen: mehrere Jahre Vorlauf schaffen Spielraum und mindern den Druck, unter Zeitnot abzuschließen.
- Unterlagen ordnen: aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen, klare Vertragslage bei Miete und Personal erleichtern jede Verhandlung.
- Personenabhängigkeit verringern: übertragbare Abläufe und ein eingespieltes Team steigern in vielen Fällen die Attraktivität für Übernehmer.
- Diskretion wahren: den Prozess vertraulich führen, um Team und Patientenstamm nicht zu verunsichern.
- Realistische Wertvorstellung: eine fachkundige Bewertung als Grundlage nehmen statt eines reinen Wunschpreises.
- Übergangsphase einplanen: die Bereitschaft, die Nachfolge eine Zeit lang zu begleiten, erhöht oft die Akzeptanz bei Patienten und Team.
Aus Sicht der übernehmenden Seite
Wer übernimmt, trägt künftig die unternehmerische Verantwortung und sollte die Praxis daher gründlich prüfen, bevor er sich bindet. Eine sorgfältige Prüfung schützt vor Überraschungen und schafft eine solide Basis für den Start.
- Kennzahlen prüfen: Ertragslage, Kostenstruktur und Entwicklung der vergangenen Jahre sorgfältig und idealerweise fachlich begleitet analysieren.
- Patientenstruktur verstehen: Zusammensetzung des Patientenstamms und dessen Bindung an die bisherige Inhaberschaft einschätzen.
- Substanz begutachten: Zustand und Modernität von Geräten und Einrichtung sowie anstehenden Investitionsbedarf realistisch bewerten.
- Standort und Mietvertrag: Laufzeit, Konditionen und Lage der Praxisräume genau prüfen, da sie langfristig binden.
- Team und Übergang: das bestehende Team und die Möglichkeit einer begleiteten Übergangsphase als wichtigen Erfolgsfaktor betrachten.
- Finanzierung und Zulassung: Finanzierung solide aufstellen und zulassungsrechtliche Voraussetzungen frühzeitig klären.
In beiden Rollen gilt: Eine Praxisübergabe ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine zwischenmenschliche Angelegenheit. Die persönliche Passung zwischen abgebender und übernehmender Seite – das gemeinsame Verständnis von Patientenversorgung, Teamkultur und Arbeitsweise – trägt erheblich dazu bei, ob ein Übergang als gelungen empfunden wird. Wir empfehlen, diesem weichen Faktor mindestens so viel Aufmerksamkeit zu schenken wie den Zahlen.
REGIONALER PARTNER
Das Zahnkompetenzzentrum als Ansprechpartner in der Region
Das Zahnkompetenzzentrum Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner in Weißenfels ist eine etablierte Praxis im Burgenlandkreis und im südlichen Sachsen-Anhalt. Aus dieser regionalen Verankerung heraus verstehen wir uns als möglicher Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, die über eine Praxisabgabe, eine Kooperation oder einen geordneten Übergang in eine größere Struktur nachdenken. Diese Seite ist daher kein anonymer Marktplatz, sondern ein kollegiales Gesprächsangebot in einem Markt, in dem persönliches Vertrauen und regionale Nähe zählen.
Mögliche Formen der Zusammenarbeit
Je nach Situation kommen unterschiedliche Formen einer Zusammenarbeit in Betracht. Für eine abgebende Kollegin oder einen abgebenden Kollegen kann dies bedeuten, die Praxis im Rahmen eines geordneten Übergangs an oder in Anbindung an das Zahnkompetenzzentrum zu übergeben – sei es als vollständige Übernahme, als schrittweiser Übergang oder mit der Möglichkeit einer anschließenden Tätigkeit ohne unternehmerisches Risiko. Ebenso sind Kooperationen denkbar, bei denen einzelne Bereiche gebündelt, Räume oder Geräte gemeinsam genutzt oder Spezialleistungen gegenseitig zugänglich gemacht werden. Welche Form sinnvoll ist, klären wir stets im offenen Gespräch und ergebnisoffen.
Was wir anbieten können, ist ein vertrauliches, kollegiales Erstgespräch, in dem wir die jeweilige Situation einordnen und mögliche Wege aufzeigen. Wir verstehen die regionale Versorgung als gemeinsame Aufgabe: Wenn eine Praxis in der Region ohne Nachfolge zu schließen droht, ist das nicht nur ein Verlust für den Inhaber, sondern auch für die Patientinnen und Patienten vor Ort. Eine Anbindung an eine bestehende, leistungsfähige Struktur kann in solchen Fällen helfen, die Versorgung zu erhalten und das Lebenswerk in Würde fortzuführen.
Was wir nicht sind
Aus Gründen der Klarheit sei gesagt, was diese Seite nicht leistet. Wir sind weder eine Maklergesellschaft noch eine Bewertungsstelle und übernehmen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Eine fundierte Praxiswertermittlung, die vertragliche Gestaltung und die steuerliche Optimierung gehören in die Hände entsprechend spezialisierter Fachleute, deren Einbindung wir ausdrücklich empfehlen. Unsere Rolle ist die eines möglichen Partners auf Augenhöhe – als übernehmende oder kooperierende Praxis und als Gesprächspartner, der den regionalen Markt kennt.
Ob am Ende eine Zusammenarbeit zustande kommt, ist vollkommen offen und an keine Verpflichtung gebunden. Ein erstes Gespräch dient zunächst nur dazu, herauszufinden, ob die Vorstellungen zueinander passen. Diese Unverbindlichkeit ist uns wichtig, denn eine Praxisabgabe ist eine der bedeutsamsten beruflichen Entscheidungen überhaupt und sollte ohne Druck reifen können.
KONTAKT & DISKRETION
Vertrauliche Kontaktaufnahme und das Thema Beratungskosten
Wer sich mit dem Gedanken an eine Praxisabgabe oder eine Kooperation trägt, steht häufig noch ganz am Anfang der Überlegungen und möchte zunächst unverbindlich und vertraulich sprechen. Genau dafür ist diese Seite gedacht. Eine erste Kontaktaufnahme verpflichtet zu nichts und wird selbstverständlich diskret behandelt. Gerade weil eine bevorstehende Abgabe im laufenden Praxisbetrieb sensibel ist, legen wir Wert darauf, dass solche Gespräche im geschützten Rahmen und ohne Eile stattfinden.
So erreichen Sie uns
Sie erreichen das Zahnkompetenzzentrum Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner in der Leopold-Kell-Straße 25, 06667 Weißenfels, telefonisch unter 03443 / 339 65 54. Für ein vertrauliches kollegiales Gespräch zum Thema Praxisabgabe, Nachfolge oder Kooperation bitten wir um einen kurzen Hinweis bei der Terminvereinbarung, damit wir uns ausreichend Zeit nehmen und das Gespräch im passenden Rahmen führen können. Sensible Unterlagen werden – wenn überhaupt – erst zu einem späteren Zeitpunkt und unter Vertraulichkeit ausgetauscht.
Beratungskosten und das Maklerthema
Eine Praxisabgabe verursacht in aller Regel Kosten für fachliche Begleitung, die früh eingeplant werden sollten. Dazu zählen je nach Weg die Honorare für Steuerberatung, Rechtsberatung sowie gegebenenfalls für eine Praxiswertermittlung durch eine sachverständige Stelle. Diese Kosten richten sich nach Aufwand und Anbieter und lassen sich pauschal nicht beziffern; es lohnt sich, vorab transparente Angebote einzuholen. Wir betrachten diese Investition als gut angelegt, weil eine sorgfältige Begleitung spätere, oft teurere Fehler vermeiden hilft.
Beratungs- und Vermittlungskosten: Honorare für Steuer- und Rechtsberatung sowie Praxiswertermittlung fallen je nach Weg und Aufwand individuell an und lassen sich nicht pauschal beziffern – holen Sie vorab transparente Angebote ein. Beim Einschalten spezialisierter Praxisvermittler oder Makler ist eine Provision üblich, die meist als prozentualer Anteil am Kaufpreis vereinbart wird; klären Sie Höhe und Fälligkeit vorab schriftlich. Ein kollegiales Erstgespräch mit dem Zahnkompetenzzentrum ist unverbindlich und nicht an eine Provision gebunden – es ersetzt jedoch keine professionelle Bewertung oder Rechts- und Steuerberatung.
Zum Maklerthema sei nüchtern angemerkt: Spezialisierte Praxisvermittler können den Prozess strukturieren, Interessenten ansprechen und Verhandlungen begleiten – das hat seinen Preis, der vorab klar vereinbart werden sollte. Ob eine solche Vermittlung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. In einer Region mit überschaubarem Markt kann der direkte, vertrauliche Kontakt zwischen Kolleginnen und Kollegen ein gangbarer Weg sein. Genau diesen direkten Weg möchte das Zahnkompetenzzentrum als regionaler Ansprechpartner offenhalten – ohne damit professionelle Beratung zu ersetzen oder zu ersparen.
Diskrete Vermittlung – fachlich begleitet
Der Markt für Zahnarztpraxen ist eng und sensibel. Wer eine Praxis abgeben oder übernehmen möchte, braucht einen Ansprechpartner, der den Markt kennt, rechtliche Rahmenbedingungen versteht, realistische Bewertungsmaßstäbe anlegt – und Diskretion wahrt. Genau dafür gibt es unsere Praxis-Börse.
Wir begleiten Verkäufer von der Bewertung über die Strukturierung des Exposés bis zur Käuferauswahl, Vertragsverhandlung und Übergabe. Käufer unterstützen wir bei der Due Diligence, Finanzierungsfrage, Standortanalyse und Einarbeitungsphase. Dabei profitieren alle Parteien davon, dass wir beide Seiten aus eigener Erfahrung kennen.
Stimmen, die geblieben sind.
Ich war fünfzig Jahre lang ein Angstpatient. Heute bin ich das nicht mehr. Nicht weil sich meine Angst aufgelöst hätte, sondern weil dieses Team sie ernst genommen hat, ohne je aus ihr ein Drama zu machen.
Was mich überzeugt hat, war das Fehlen von Marketing. Keine Versprechen. Nur Planung, Erklärung, Ausführung. Ich hatte acht Implantate und nicht einmal den Eindruck, eine schwere Entscheidung getroffen zu haben.
Fragen, ruhig beantwortet.
Im Zahnkompetenzzentrum